| Veranstaltung: | Hauptausschuss des Hessischen Jugendrings 2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 4. Anträge |
| Status: | Beschluss |
| Beschluss durch: | Hauptausschuss |
| Beschlossen am: | 23.02.2026 |
| Antragshistorie: | Version 2 |
Änderung Richtlinien für die Vergabe der Gelder im Hessischen Jugendring
Beschlusstext
Auf Basis der Novellierung des HKJGB vom 10. Dezember 2025 werden die Förder-
und Eigenmittelanteile in den Richtlinien für die Vergabe der Gelder im
Hessischen Jugendring wie folgt geändert:
I.Allgemeiner Teil
6. Eigenanteil zur Förderung in Prozent
Entsprechend der Kategorienzuordnung der Verbände wird folgende Förderobergrenze
bzw. Mindesthöhe der Eigenbeteiligung festgelegt:
Kategorie | Eigenanteil | Förderung
VI.| 25 % | 75 %
V. | 20 % | 80 %
IV. | 15 % | 85 %
III: | 10 % | 90 %
II. | 10 % | 90 %
I. | 10 % | 90 %
A | 10 % | 90 %
II.Grundsätze zur Förderung der verbandlichen Jugendarbeit
der Mitgliedsorganisationen im Hessischen Jugendring
2. Umfang der Förderung
Für die Förderung werden durch den Hauptausschuss jeweils am Jahresanfang die
verfügbaren Gelder festgelegt.
Die Zuwendung wird entsprechend Absatz I.6. dieser Richtlinie zur Verfügung
gestellt. Sie darf in der Gesamtsumme nicht höher als 90% der nachgewiesenen
jährlichen Gesamtausgaben - abzüglich der satzungsgemäßen Gremienkosten -
liegen.
